Lange war man sich uneinig in der europäischen WordPress-Community. Ist das Laden von Schriften über Google Fonts jetzt okay, oder nicht? Jetzt gibt es ein Münchner Urteil, das zum Präzedenzfall werden könnte.
Am 20. Januar entschied ein Münchner Landgericht, dass ein Kläger Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 € gegen einen Webseitenbetreiber hat, weil dieser die IP-Adresse des Besuchers durch die Verwendung von Google Fonts an Google weitergegeben hatte. Mehr Details zum Urteil gibt’s hier.
Der Grund für dieses Urteil ist, dass man schliesslich die Möglichkeit habe, die Schriftarten auch ohne Verbindung zu Google zu nutzen. Die Weitergabe der IP-Adresse an Google ist also nicht notwendig für die Funktionalität der Website und deshalb ein Verstoss gegen die DSGVO:
Die Beklagte verletzte das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung, indem die Beklagte die dynamische IP-Adresse an Google weiterleitete, als der Kläger die Webseite der Beklagten aufrief.
Auszug aus dem Entscheidungsgrund im Urteil
Die automatische Weitergabe der IP-Adresse durch die Beklagte an Google war ein nach dem Datenschutzrecht unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, da der Kläger unstreitig in diesem Eingriff nicht gemäß § 13 Abs. 2 TMG a.F., Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt hat.
Was heisst das für Websitebetreiber in der EU?
Die 100 Euro sind im aktuellen Gerichtsfall die Strafe. Das deutsche Gericht droht jedoch mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung oder alternativ mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, wenn der Inhaber der Website sich nicht daran hält und Google weiterhin IP-Adressen durch die Nutzung von Google Fonts zur Verfügung stellt.
Für uns heisst das aus rechtlicher Sicht, dass es besser ist, Schriften lokal zu laden und das Google Fonts Skript zu deaktivieren. Das ist in der Regel nicht so schwierig, es gibt Plugins, die das können.
Google Fonts lokal laden: So geht’s
Um deine Website fit zu machen für dieses Urteil, hast du verschiedene Möglichkeiten, Google Fonts lokal zu laden.
Variante 1: Du benutzt ein Plugin für lokale Schriften
Das Plugin OMGF scheint eine einfache Möglichkeit zu bieten, Google Fonts lokal zu laden:
Das Plugin nutzt die Google Fonts Helper API, um die vom Theme und den Plugins verwendeten Schriftarten automatisch zwischenzuspeichern, um DNS-Anfragen zu minimieren und Ihre WordPress-Website zu beschleunigen. Der Betreiber schreibt von einer 100-prozentigen DSGVO-Kompatibilität.
Ich habe das Plugin selber noch nicht getestet, aber die Bewertungen scheinen vielversprechend zu sein.
Variante 2 für Elementor-User
Der Elementor lädt automatisch Google Fonts. Um die Fonts lokal zu laden, musst du zwei Schritte tun:
- Das Google Fonts Skript stoppen
- Die Schrift bei Google herunterladen und als Custom Font in Elementor hochladen
Das Google Fonts Skript von Elementor kannst du stoppen mit einem Snippet im functions.php (nutze dafür unbedingt ein Child Theme!)
// Google Fonts Skript von Elementor stoppen
add_filter( 'elementor/frontend/print_google_fonts', '__return_false' );
Wichtig: Die Schriften werden im Elementor-Editor weiterhin geladen, aber im Frontend nicht! Prüfe nach einem solchen Eingriff immer genau, wie deine Website im Frontend aussieht!
Falls du Google Schriften in deinem Design nutzt, musst du diese dann auch noch lokal speichern. Dafür kannst du das “Custom Fonts”-Werkzeug von Elementor nutzen. Das funktioniert dann so:
- Lade deine Schrift bei Google herunter. Du erhältst ein ttf-Dokument in einem zip-Ordner
- Für eine Schrift im Web brauchst du verschiedene Dokumentformate. Diese generierst du, indem du dein ttf-File in einem Font converter umwandelst. Zum Beispiel hier: transfonter.org
- Nach dem Umwandeln solltest du die Schrift in verschiedenen Dokumentformaten haben (am besten TTF, EOT, WOFF, WOFF2 und SVG)
- Gehe zu Dashboard > Elementor > Custom Fonts und klicke auf “Neu hinzufügen”
- Fülle alle Felder aus, lade deine Schriftdateien hoch und speichere
- Ab jetzt sollte deine Schrift in Elementor verfügbar sein
Variante 3: Schrift mit eigenem Code im Theme laden
Diese Variante erfodert ein eigenes Theme oder ein Child Theme.
- Füge deinem Theme einen Ordner “fonts” hinzu. Pfad:
wp-content/themes/fonts
- Lade deine Schrift bei Google herunter. Du erhältst ein ttf-Dokument in einem zip-Ordner
- Für eine Schrift im Web brauchst du verschiedene Dokumentformate. Diese generierst du, indem du dein ttf-File in einem Font converter umwandelst. Zum Beispiel hier: transfonter.org
- Nach dem Umwandeln solltest du die Schrift in verschiedenen Dokumentformaten haben (am besten TTF, EOT, WOFF, WOFF2 und SVG) und ein CSS-Snippet
- Diesen CSS-Text fügst du in das Stylesheet von deinem Theme ein (style.css), das sieht dann cirka so aus:
@fontface {
font-family: schriftname;
src: url("/fonts/schriftname.woff2") format("woff2"),
url("/fonts/nameofnewfont.woff") format("woff"),
url("/fonts/nameofnewfont.woff") format("ttf"),
url("/fonts/nameofnewfont.woff") format("svg"),
url("/fonts/nameofnewfont.woff") format("eot");
font-weight: normal;
font-style: normal:
} - Überprüfe, ob der Schriftname und der Schriftpfad deiner Schrift entsprechen
- Wiederhole diesen Schritt für alle Schriftschnitte (fetter, schmaler) und alle Schriftstile (italic etc.)
Zu kompliziert?
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Jeden Tag Menschen helfen, das zu sagen, was sie zu sagen haben. Mit Wirkung und Vision, trotzdem ressourcensparend. Ob es dabei um Websites, Webshops, Content Systeme, Texte oder auch Design geht, ist zweitrangig. Im Vordergrund stehst du und deine Vision. Mit massgeschneiderten und innovativen Ideen geben wir beim Familienunternehmen morntag unser Allerbestes, deine Message zu unterstützen.
11 Antworten
Falls der Link nicht funktioniert, hier noch einmal zur Sicherheit:
https://www.dropbox.com/s/i3v34vtiqgf01qo/Bildschirmfoto%202022-02-17%20um%2018.19.53.png?dl=0
Hallo,
darf man denn die Google Schriftarten konvertieren? Deren rechtliche Aussage ist sehr schwammig m.E.
Und: Funktioniert eine Konvertierung in .woff und .woff2 problemlos?
Wenn nicht, wo bekomme ich am besten .woff und .woff2-Schriftarten her?
Danke im Vorraus 🙂
Hi Viktoria
Ja, diese Umwandlung funktioniert problemlos. Du lädst bei Google deine ttf-Files herunter und dann gibt es viele Online-Tools dafür. Ich nutze gerne transfonter.org.
Zu deinen rechtlichen Bedenken: Google veröffentlicht alle Schriften unter einer Open Source Lizenz, das sollte also kein Problem sein. (Hier meine Quelle: https://developers.google.com/fonts)
Ich hoffe, das hilft dir weiter 🙂
Du kannst dir die nötigen Dateien mithilfe des Google-Font-Helpers (https://google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts/open-sans?subsets=latin) herunterladen. Weiter unten auf der Seite befindet sich der Download-Button. Im Textfeld etwas darüber befinden sich die Einträge, die du (gemäß deiner Auswahl der Fonts) kopieren und in deine style.css einfügen kannst. Bitte achte auf den richtigen Pfad. Damit du dort gar nichts ändern musst, kannst du die Fonts gleich auf die erste Ebene im Verzeichnis Fonts kopieren. Bei mir sieht das so aus wie im Screenshot (https://www.dropbox.com/s/i3v34vtiqgf01qo/Bildschirmfoto%202022-02-17%20um%2018.19.53.png?dl=0). So sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Kläger und Richter werden solche Feinheiten sicher egal sein. Dass Adobe in Deutschland unter diesen Bedingungen mit seinen Fonts nichts mehr werden kann, ist diesen Leuten herzlich egal. Insofern würde ich mich auf solche “logischen” Überlegungen besser nicht verlassen. Was macht man im Ausland in diesen Fällen? Es gibt doch sehr viele Seiten, die Google Fonts laden und eben nicht hosten, also demnach gesetzesbrüchig sind… Irrsinn ist das alles. Wohl vor allem in unserem Land. Keine Ahnung vom digitalen Leben aber im Datenschutz ganz gross. So muss dass sein.
Ich bin da ziemlich bei dir, es ist wirklich eine komische Situation, die man da immer wieder antrifft. Wie es weiter geht, wird sich zeigen müssen. Denn mit der Praxis solcher Technologien haben solche Urteile leider selten Berührungspunkte…
Hallo Simea,
Ja, das stimmt tatsächlich. Guter Punkt. In dem Fall wo es nicht anders machbar ist müsste man dann auf das sog. «berechtigtes Interesse» versuchen zu spielen. Obwohl es dann auch wieder heißen kann, dass man ja alternative Schriftarten verwenden könnte bei denen man dann das Recht hat, sie lokal einzubinden … 😉 Dazu muss es dann wieder so ein Päzedenzfall geben wohl.
Das denke ich auch!
Hi. Ich verfolge diese Thematik ja schon seit einiger Zeit. Natürlich kann ich bei dieser ganzen DSGVO noch immer nicht nachvollziehen wieso IP-Adressen-Übermittlung im Falle des Ladens von Schriften ein Datenschutz-Problem darstellt. Aber naja 😉 Bei Google Fonts gibt es ja viele Möglichkeiten die Schriften lokal einzubinden. Wir nutzen aber bspw. bei einer Seite Adobe Fonts. Eigentlich haben wir ja da das gleiche Problem. Bei Adobe Fonts ist es aber m.W. nicht vorgesehen diese herunterzuladen. Was meint ihr wie vorgehen?
Von Adobe hab ich 2018 folgende Info bekommen: “For our business customers whose use of Adobe solutions results in the transfer of personal information from the EEA or Switzerland to non-EEA countries, Adobe relies on the following legal mechanisms: the EU-U.S. Privacy Shield, the Swiss-U.S. Privacy Shield, and Standard Contractual Clauses.” Aber diese sind ja auch durch das Schrems-Urteil gekippt … Nur Probleme *seufz*.
Viele Grüße,
Sacha
Hi Sacha
Gute Frage, ich habe mir die auch gestellt beim Schreiben des Artikels.. Leider weiss ich zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr als du, aber ich höre mal rum! 🙌🏼
Update: Ich habe mir das jetzt nochmal bei einem Kaffe zu Gemüte geführt und nach logischer Denke (was man bei der DSGVO manchmal nicht anwenden kann, aber das ist eine andere Story) sollte es doch so sein:
Die Begründung für die Bestrafung ist ja, dass es nicht notwendig ist, die Google Fonts extern zu laden, weil man sie herunterladen könnte und so die Datensammlung vermeiden könnte.
Bei Adobe Fonts ist die Ausgangslage anders. Ich kann die Font ja gar nicht verwenden (wenn die Schriftart exklusiv auf Adobe Fonts ist), ohne das Skript zu laden. Meiner Meinung nach wäre das dann eine andere Situation und kompatibel.
Könnte das sein?